AGB

FÜR DIE APARTMENT- / FERIENWOHNUNG VERMIETUNG BADER SUITES GAPA

§1 GELTUNG DER AGB

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Apartments/Ferienwohnungen (nachfolgend Mieteinheit) zur Beherbergung sowie alle für den Gast erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Anbieters. Die Leistungen des Anbieters erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
(2) Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Mieteinheit sowie deren Nutzung zu anderen als Wohnzwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Anbieters.
(3) Geschäftsbedingungen des Gastes finden nur Anwendung, wenn diese vorher vereinbart wurden. Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur wirksam, wenn der Anbieter sie ausdrücklich schriftlich bestätigt hat.

§2 BUCHUNG/BUCHUNGSBESTÄTIGUNG/PREISE

Buchungswünsche geben Sie bitte über die Buchungsanfrage ein oder richten Sie bitte schriftlich an info@bader-suites.de oder rufen uns an.
Können wir Ihnen die gewünschte Mieteinheit in dem gewünschten Zeitraum bereitstellen, erhalten Sie von uns eine schriftliche Bestätigung der gebuchten Mieteinheit sowie die Rechnung. Die Reservierung für die Mieteinheit ist nach erfolgter Anzahlung (siehe §3) rechtskräftig.
Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern und lokalen Abgaben. Nicht enthalten sind lokale Abgaben, die nach dem jeweiligen Kommunalrecht vom Gast selbst geschuldet sind, wie zum Beispiel Kurtaxe/Ortsabgabe. Bei Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertragsschluss werden die Preise entsprechend angepasst. Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt dieses nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate überschreitet.

§3 ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

Die Anzahlung in Höhe von 30% der Gesamtsumme ist sofort nach der Buchungsbestätigung auf unser Konto zu überweisen. Die Restzahlung ist bis spätestens 7 Tage vor Anreise fällig. Bei kurzfristigen Buchungen sofort nach Rechnungserhalt. Kosten der Zahlung, insbesondere bei Überweisung aus dem Ausland, trägt der Kunde. Alle Banküberweisungsgebühren sind vollständig vom Mieter zu tragen, d.h. unserem Bankkonto ist der volle Rechnungsbetrag spesenfrei gutzuschreiben.

§4 AN- UND ABREISE

Am Anreisetag steht die Mieteinheit ab 15.00 Uhr zur Verfügung. Schadensersatzansprüche können nicht geltend gemacht werden, wenn die Mieteinheit ausnahmsweise nicht pünktlich um 15:00 Uhr bezogen werden kann.
Am Abreisetag ist die Mieteinheit bis 10.00 Uhr morgens zu verlassen. Der Vermieter behält sich vor, eine verspätete Abreise in Rechnung zu stellen. Die Mieteinheit ist am Abreisetag besenrein zu hinterlassen. Das Geschirr, Gläser, usw. sind zu reinigen und einzuräumen, die Mülleimer entleert und der Kühlschrank ausgeräumt sein. Der Vermieter behält sich vor, eine verspätete Abreise als auch zusätzlichen Reinigungsaufwand in Rechnung zu stellen.
Der Vermieter erstellt ein Zugangsschlüssel, welcher auf ein Smartphonegerät des Kunden mit verschickt wird. Der Kunde muss hierfür im Internet die Webseite „STRAIV“ aufrufen um die Zimmertür mit dem Smartphone öffnen zu können.
Bei (personenloser) Rückgabe (z.B. unter Zuhilfenahme eines Schlüssel/Karten-Systems) erstellt der Vermieter das Protokoll der Rückgabe nach Inaugenscheinnahme des Apartments. Sofern der Kunde bei Anreise innerhalb der ersten zwei Stunden, Schäden an der Einrichtung, am Gebäude oder das fehlende Inventar in nicht reklamiert, gilt der einwandfreie Zustand des Apartments und die vollständige Inventarliste des jeweiligen Apartmenttyps als genehmigt und anerkannt.

§5 APARTMENTS/FERIENWOHNUNGEN (NACHFOLGEND MIETEINHEIT)

Die Mieteinheit wird vom Vermieter in einem ordentlichen und sauberen Zustand mit vollständigem Inventar übergeben. Sollten Mängel bestehen oder während der Mietzeit auftreten, ist der Vermieter hiervon unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Der Mieter haftet für die von ihm verursachten Schäden am Mietobjekt, dem Inventar z.B. kaputtes Geschirr, Schäden am Fußboden oder am Mobiliar. Hierzu zählen auch die Kosten für verlorene Schlüssel.
Das Inventar ist schonend und pfleglich zu behandeln und nur für den Verbleib in den Mieteinheiten vorgesehen. Das Verstellen von Einrichtungsgegenständen, insbesondere Betten, ist untersagt. Der Mieter haftet auch für das Verschulden seiner Mitreisenden. Entstandene Schäden durch höhere Gewalt sind hiervon ausgeschlossen. Bei vertragswidrigem Gebrauch der Mieteinheit, wie Untervermietung, Überbelegung, Störung des Hausfriedens etc., sowie bei Nichtzahlung des vollen Mietpreises kann der Vertrag fristlos gekündigt werden. Der bereits gezahlte Mietzins bleibt bei dem Vermieter.
Sollte eine Haftpflichtversicherung bestehen, ist der Schaden der Versicherung zu melden. Dem Vermieter ist der Name und Anschrift, sowie die Versicherungsnummer der Versicherung mitzuteilen.
Die Endreinigung wird vom Vermieter durchgeführt und dem Kunden mit der ersten Rechnung zum vereinbarten Preis in Rechnung gestellt. Im Falle einer übermäßigen Abnutzung, Beschädigung oder Verschmutzung ist der Betreiber berechtigt, diese ohne Weiteres durch Unternehmen seiner Wahl auf Kosten des Kunden beseitigen zu lassen. Weiter verpflichtet sich der Kunde die Kosten sämtlicher Reparaturarbeiten, Ersatzbeschaffung, Bearbeitungsgebühren sowie möglichen Betriebsausfall zu tragen, welche infolge der Schäden erforderlich waren. Der Kunde haftet für die durch ihn, seine Begleiter, seinen Besuch oder sonstige Erfüllungsgehilfen gemäß § 278 BGB verursachten Schäden an den Einrichtungen, Inventar und zusätzliche Reinigungskosten, die durch Nichteinhaltung der Nichtraucherbestimmungen entstehen.
Etwaige Beschädigungen im oder am Apartment oder das Fehlen von Inventargegenständen beim Auszug oder Beschädigungen der Gemeinschaftsflächen und/oder deren Einrichtungen werden über die vom Kunden bei der Buchung anzugebendem Zahlungsweg z.B. Kreditkarte abgerechnet.
Im Übrigen beinhalten Apartments folgende Gegenstände:

INVENTARLISTE – DOWNLOAD PDF

Das Inventar ist unverzüglich, spätestens innerhalb von zwei Stunden nach der Anreise zu prüfen. Fehlende Gegenstände sind sofort zu melden. Anderenfalls trägt der Kunde die Kosten der fehlenden Gegenstände bei seiner Abreise in voller Höhe.
Dem Kunden ist es untersagt, betreibereigene Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände einschließlich Handtücher beim Auszug mitzunehmen. Verstöße führen zu einer Anzeige und zur Geltendmachung zivilrechtlicher Schadensersatzansprüche.

§6 HAUSTIERE

Die Unterbringung von Haustieren jedweder Art ist in der Ferienwohnung nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Anbieters erlaubt. Für die Unterbringung von Tieren verlangt der Anbieter einen angemessenen Aufpreis. Werden Tiere ohne vorherige Zustimmung des Anbieters untergebracht, kann dieser eine Reinigungspauschale in Höhe von bis zu 150,00 Euro (netto) in Rechnung stellen.

§7 AUFENTHALT

Die Mieteinheit darf nur von den in der Buchung aufgeführten Personen benutzt werden. Sollte die Wohnung von mehr Personen als vereinbart benutzt werden, ist für diese ein gesondertes Entgelt zu zahlen. Der Vermieter hat zudem in diesem Fall das Recht den Mietvertrag fristlos zu kündigen. Eine Untervermietung und Überlassung der Mieteinheit an Dritte ist nicht erlaubt. Der Mietvertrag darf nicht an dritte Personen weitergegeben werden.
Der Mieter erklärt sich den Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie der Hausordnung der Bader Suites GmbH einverstanden. Die Einverständniserklärung erfolgt mit der Zahlung.
Bei Verstößen gegen die AGB´s oder die Hausordnung ist der Vermieter berechtigt, das Mietverhältnis sofort und fristlos zu kündigen. Ein Rechtsanspruch auf Rückzahlung des Mietzinses oder eine Entschädigung besteht nicht.

§8 REISERÜCKTRITT

Die Höhe der Stornokosten ist abhängig von der gebuchten Rate und richtet sich nach der Zeit bis zum Anreisetag. Eine Stornierung hat schriftlich zu erfolgen.

Standardrate:

Bis 30 Tage vor Anreise entstehen keine Stornogebühren, d.h. kostenloses Storno möglich.
Ab 29 Tage bis 7 Tage vor Anreise werden 30% des Gesamtreisepreises berechnet.
Ab 7 Tage vor Anreise werden 90% des Gesamtreisepreises berechnet.

Der Abschluss einer Reise-Rücktrittskostenversicherung wird empfohlen.

Nicht stornierbare Rate:

Es werden 90% des Gesamtreisepreises berechnet.

§9 RÜCKTRITT DURCH DEN VERMIETER

Im Falle einer Absage von unserer Seite, in Folge höherer Gewalt oder anderer unvorhersehbarer Umstände (wie z.B. bei Unfall oder Krankheit der Gastgeber) sowie andere nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung unmöglich machen; beschränkt sich die Haftung auf die Rückerstattung der Kosten. Bei berechtigtem Rücktritt entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz – eine Haftung für Anreise- und Hotelkosten wird nicht übernommen. Ein Rücktritt durch den Vermieter kann nach Mietbeginn ohne Einhaltung einer Frist erfolgen, wenn der Mieter andere Mieter trotz Abmahnung nachhaltig stört oder sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Mietvertrages gerechtfertigt ist.

§10 HAFTUNG DES VERMIETERS

Der Vermieter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die ordentliche Bereitstellung des Mietobjekts. Eine Haftung für eventuelle Ausfälle bzw. Störungen in Wasser- oder Stromversorgung, sowie Ereignisse und Folgen durch höhere Gewalt sind hiermit ausgeschlossen.

§11 NUTZUNG EINES INTERNETZUGANGS ÜBER WLAN

§11.1. GESTATTUNG ZUR NUTZUNG EINES INTERNETZUGANGS MITTELS WLAN
Der Vermieter unterhält in seinem Ferienobjekt einen Internetzugang über WLAN. Er gestattet dem Mieter für die Dauer seines Aufenthaltes in der Mieteinheit eine Mitbenutzung des WLAN-Zugangs zum Internet. Der Mieter hat nicht das Recht, Dritten die Nutzung des WLANs zu gestatten. Der Vermieter gewährleistet nicht die tatsächliche Verfügbarkeit, Geeignetheit oder Zuverlässigkeit des Internetzuganges für irgendeinen Zweck. Er ist jederzeit berechtigt, für den Betrieb des WLANs ganz, teilweise oder zeitweise weitere Mitnutzer zuzulassen und den Zugang des Mieters ganz, teilweise oder zeitweise zu beschränken oder auszuschließen, wenn der Anschluss rechtsmissbräuchlich genutzt wird oder wurde, soweit der Vermieter deswegen eine Inanspruchnahme fürchten muss und dieses nicht mit üblichen und zumutbaren Aufwand in angemessener Zeit verhindern kann. Der Vermieter behält sich insbesondere vor, nach billigem Ermessen und jederzeit den Zugang auf bestimmte Seiten oder Dienste über das WLAN zu sperren (z.B. gewaltverherrlichende, pornographische oder kostenpflichtige Seiten).

§11.2. ZUGANGSDATEN
Die Nutzung erfolgt mittels Zugangssicherung. Die Zugangsdaten (Login und Passwort) dürfen in keinem Fall an Dritte weitergegeben werden. Will der Mieter Dritten den Zugang zum Internet über das WLAN gewähren, so ist dies von der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters und der mittels Unterschrift und vollständiger Identitätsangabe dokumentierter Akzeptanz der Regelungen dieser Nutzungsvereinbarung durch den Dritten zwingend abhängig. Der Mieter verpflichtet sich, seine Zugangsdaten geheim zu halten. Der Vermieter hat jederzeit das Recht, Zugangscodes zu ändern.

§11.3. GEFAHREN DER WLAN-NUTZUNG, HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG
Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass das WLAN nur den Zugang zum Internet ermöglicht, Virenschutz und Firewall stehe nicht zur Verfügung. Der unter Nutzung des WLANs hergestellte Datenverkehr erfolgt unverschlüsselt. Die Daten können daher möglicherweise von Dritten eingesehen werden. Der Vermieter weist ausdrücklich darauf hin, dass die Gefahr besteht, dass Schadsoftware (z.B. Viren, Trojaner, Würmer, etc.) bei der Nutzung des WLANs auf das Endgerät gelangen kann. Die Nutzung des WLANs erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko des Mieters. Für Schäden an digitalen Medien des Mieters, die durch die Nutzung des Internetzuganges entstehen, übernimmt der Vermieter keine Haftung, es sei denn die Schäden wurden vom Vermieter und/ oder seinen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.

§11.4. VERANTWORTLICHKEIT UND FREISTELLUNG VON ANSPRÜCHEN
Für die über das WLAN übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen kostenpflichtigen Dienstleistungen, ungetätigten Rechtsgeschäfte ist der Mieter selbst verantwortlich. Besucht der Mieter kostenpflichtige Internetseiten oder geht er Verbindlichkeiten ein, sind die daraus resultierenden Kosten von ihm zu tragen. Er ist verpflichtet, bei Nutzung des WLANs das geltende Recht einzuhalten.
Dies gilt insbesondere:

das WLAN weder zum Abruf noch zur Verbreitung von sitten- oder rechtswidrigen Inhalten zu nutzen;
keine urheberrechtlich geschützten Güter widerrechtlich vervielfältigen, verbreiten oder zugänglich machen;
dies gilt insbesondere im Zusammenhang mit dem Einsatz von Filesharing-Programmen;die geltenden Jugendschutzvorschriften zu beachten;
keine belästigenden, verleumderischen oder bedrohenden Inhalte versenden oder verbreiten;
das WLAN nicht zur Versendung von Massen-Nachrichten (Spam) und/oder anderen Formen unzulässiger Werbung zu nutzen.
Der Mieter stellt den Vermieter der Mieteinheit von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des WLANs durch den Mieter und/oder auf einem Verstoß gegen die vorliegende Vereinbarung beruhen, dies erstreckt sich auch auf für mit der Inanspruchnahme bzw. deren Abwehr zusammenhängende Kosten und Aufwendungen. Erkennt der Mieter oder muss er erkennen, dass eine solche Rechtsverletzung und/oder ein solcher Verstoß vorliegt oder droht, weist er den Vermieter der Mieteinheit auf diesen Umstand hin.

§12 HAUSORDNUNG, ALLGEMEINE RECHTE UND PFLICHTEN

(1) Der Gast ist zur Einhaltung der Hausordnung verpflichtet. Von 22.00 Uhr bis 7.00 Uhr gilt die Nachtruhe. Um eine Störung zu vermeiden, sind TV- und Audiogeräte auf Zimmerlautstärke einzustellen.
(2) Für die Dauer der Überlassung der Mieteinheit ist der Gast verpflichtet, bei Verlassen der Mieteinheit Fenster und Türen geschlossen zu halten.
(3) Der Halter von Haustieren hat darauf zu achten das die Notdurft des Tieres nicht auf den Außenanlagen/Gartengrundstück erfolgt.
(4) In der Mieteinheit gilt ein allgemeines Rauchverbot. Bei Zuwiderhandlungen kann der Vermieter eine Reinigungspauschale in Höhe von bis zu 250,00 Euro (netto) in Rechnung stellen.
(5) Das Wäsche waschen und trocknen ist in den Mieteinheiten untersagt. Bei Bedarf ist das waschen möglich. Pro Waschmaschine 5,00 Euro inkl. Waschmittel. Das Spannen von Wäscheleinen auf den Balkonen ist nicht erlaubt. Dem Kunden stehen Waschmaschinen und Trockner als Service zur Verfügung. Die Benutzung erfolgt auf eigene Gefahr. Der Betreiber haftet nicht für Sachen, die vergessen, gestohlen, verfärbt oder auf andere Weise beschädigt wurden. Nach Benutzung sind die Geräte wieder in einem ordnungsgemäßen und sauberen Zustand für die Benutzung durch andere Kunden des Betreibers zu hinterlassen.
(6) Unsere hauseigene Parkgarage bietet einen PKW-Stellplatz pro Mieteinheit. Weitere Fahrzeuge können nur nach vorheriger Anmeldung und Rückbestätigung durch den Vermieter im Außenbereich abgestellt werden. Bitte achten Sie darauf, dass die Einfahrt in die Parkgarage mit einer maximalen Fahrzeughöhe von 2,10 m möglich ist. Für Schäden durch Drittpersonen übernimmt der Vermieter keine Haftung.
(7) Jegliche Ballsportarten sind im Außenbereich/Garten untersagt.
(8) Die Benutzung des Kinderspielplatzes ist für Kinder bis 14 Jahre gestattet und erfolgt auf eigene Gefahr. Eltern haften für Ihre Kinder.
(9) Die Ein- und/oder Anbringung von Materialien zur Dekoration oder ähnlichem ist in der Mieteinheit nicht erlaubt. Der Gast haftet für gleichwohl ein- und/oder angebrachte Dekoration o. ö. allein und stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei. Er ist außerdem zum Ersatz von Schäden durch die Ein- und oder Anbringung von Dekoration o. ä. verpflichtet.
(10) Der Anbieter hat ein jederzeitiges Zutrittsrecht zu der Mieteinheit, insbesondere bei Gefahr im Verzug. Auf die schutzwürdigen Belange des Gastes ist bei der Ausübung des Zutrittsrechts angemessen Rücksicht zu nehmen. Der Anbieter wird den Gast über die Ausübung des Zutrittsrechts vorab informieren, es sei denn, dies ist ihm nach den Umständen des Einzelfalls nicht zumutbar oder unmöglich.
(11) Videoüberwachung
Der Vermieter weist daraufhin, dass die Gemeinschaftsräume teilweise zur eigenen Sicherheit videoüberwacht sind. Der Kunde stimmt ausdrücklich zu, dass Videoüberwachung in folgenden Bereichen durchgeführt wird: Tiefgarage, Stellplätze, Waschraum, Skidepot/Fahrradabstellraum sowie Hausflure. Der Überwachungsvorgang hat den Zweck, den Betreiber vor unberechtigten Eingriffen in sein Eigentum, den Kunden vor widerrechtlichem Handeln Dritter und zur Beweissicherung dieser Vorfälle zu schützen. Die Daten werden für die Dauer von maximal 14 Tagen gespeichert und danach, sollten diese für die verfolgten Ziele unbrauchbar sein, wieder gelöscht.
(12) Der Vermieter behält sich das Recht vor, vom Mieter/Gast eine Kaution zu verlangen. Die Höhe der zu leistenden Kaution wird vom Vermieter festgelegt.

§13 SCHRIFTFORM

Andere als in diesem Vertrag aufgeführten Vereinbarungen bestehen nicht. Mündliche Absprachen wurden nicht getroffen. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen werden akzeptiert mit Überweisung der Anzahlung.

§14 SALVATORISCHE KLAUSEL

Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

§15 GERICHTSSTAND

Für etwaige Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist das Amtsgericht Garmisch-Partenkirchen zuständig.